Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SoftClean GmbH gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich von Beratungsleistungen und Auskünften.

1.2 Abweichende Bedingungen der Kunden und Vertragspartner werden nicht anerkannt, soweit diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.

2. Angebote, Vertragsabschluß, Vertragsinhalt

2.1 Die Angebote der Firma SoftClean GmbH sind freibleibend. Die Angebotspreise sind nicht verbindlich, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind.

2.2 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.3 Alle Bestellungen gelten unter Vorbehalt der schriftlichen Bestätigung durch die Firma SoftClean GmbH

3. Preise, Zahlungen, Verzug

3.1 Die Preise verstehen sich netto Kasse zuzüglich Fracht- und Nebenkosten ab Geschäftssitz zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.2 Die gesamte Zahlung ist bei Lieferung sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma SoftClean GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 10%, zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen und das Recht zur Einbehaltung von Zahlungen sind ausgeschlossen, sofern die Ansprüche der Firma SoftClean GmbH nicht ausdrücklich anerkannt werden oder bereits rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferfristen, Termine, Abnahme

4.1 Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass in Auftragsbestätigung der Firma SoftClean GmbH etwas anderes zugesagt ist. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt und nachgewiesen wurde.

4.2 Die Ware wird in handelsüblicher Verpackung geliefert. Ist der Versand vereinbart, so wählt die Firma SoftClean GmbH den Transportweg und das Transportmittel nach pflichtgemäßem Ermessen ohne Haftung für die billigste und schnellste Beförderungsart.

4.3 Die Firma SoftClean GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung berechtigt.

4.4 Nimmt der Kunde die Ware ab oder unterlässt er bei Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraums, so ist die Firma SoftClean GmbH berechtigt, nach Einräumung einer Nachfrist Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Dauert der Abnahmeverzug länger als 1 Monat, hat der Kunde pro Monat 1% des Bestellpreises für Mehraufwand und Kosten zu zahlen.

5. Installationsvoraussetzungen

5.1 Es obliegt dem Kunden, alle für die Installation erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

6. Gewährleistung

6.1 Die Firma SoftClean GmbH gewährleistet für die Zeit von 6 Monaten ab der Auslieferung der Ware bzw. der Überlassung des Programms, dass diese zur Zeit der Lieferung frei von

Fehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit des Gewöhnlichen Gebrauchs aufheben oder wesentlich mindern. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Software durch den Kunden oder Dritte verändert wird bzw. bei Schäden, die auf höhere Gewalt oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind.

6.2 Mängel sind unverzüglich bei ihrer Feststellung unter sofortiger Einstellung der Benutzung und Bearbeitung schriftlich zu rügen. Dies gilt auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 3 Tagen seit dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort ausgeschlossen. Bei Nichtkaufleuten gilt insoweit eine Frist von 2 Wochen.

6.3 Bei der von der Firma SoftClean GmbH zu vertretenden Mängel besteht ein Nachbesserungsrecht. Solange die Firma SoftClean GmbH ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

6.4 Gebrauchte Ware, einschließlich gebrauchter Ersatzteile werden verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung.

6.5 Die Firma SoftClean GmbH kann verlangen, dass ihr die beanstandete Ware bzw. beanstandete Programm an ihrem Geschäftssitz zur Untersuchung und Durchführung der Mängelbeseitigung zur Verfügung gestellt wird.

6.6 Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht bei durch die Firma SoftClean GmbH zu vertretenden Mängel zur Teilnutzung der Ware und der Nutzungsrechte, soweit dies zumutbar ist.

Im Falle einer Wandlung des Kaufvertrages erhält die Firma SoftClean GmbH eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages pro Monat.

7. Rücktritt, Schadensersatz

7.1 Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag aus Gründen, die nicht von der Firma SoftClean GmbH zu vertreten sind, ist nur mit deren schriftlich erklärtem Einverständnis zulässig. In diesem Fall sowie im Falle des Berechtigten Rücktritts durch die Firma SoftClean GmbH ist diese berechtigt, als Wertminderungsersatz bzw. pauschalierten Schadensersatz wegen Nichterfüllung 15% des Rechnungsbetrages zu fordern. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Firma SoftClean GmbH bleibt hiervon unberührt.

7.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

8. Pflege, Wartung, Reparatur

8.1 Nach Aufwand (Arbeitsstunden und Materialkosten) werden folgende Leistungen berechnet:

– Installation der Computerprogramme,

– Installation von Änderungen oder Erweiterungen,

– Schulungsmaßnahmen aller Art,

– Systembedingte Umstellungen der Computerprogramme,

– Beratung in allen Fällen des Einsatzes und der Anwendung der Computerprogramme.

8.2 Wird zur Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen der Firma SoftClean GmbH. Kosten für den Versand und die Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

9. Gefahrübergang

9.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, solange die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma SoftClean GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma SoftClean GmbH oder des Lieferanten unmöglich wird, oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Ware bleibt Eigentum der Firma SoftClean GmbH bis zur Zahlung aller deren Forderungen bzw. bis zur Einlösung sämtlicher, in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bereits gezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

10.2 Die Forderung des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits bei Vertragsabschluß zur Sicherung der Forderung der Firma SoftClean GmbH aus der aus dem bestehenden Geschäftsverhältnis an diese abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach einer Weiterverarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Die Abtretung gilt auch für den Fall einer von der Firma SoftClean GmbH genehmigten Weiterveräußerung der erworbenen Nutzungsrechte an Computerprogrammen.

10.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. Vermietung auf die Firma SoftClean GmbH übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. Übertragung der Nutzungsrechte kann insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit widerrufen werden. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung Dritten zur Zahlung an die Firma SoftClean GmbH bekannt zugeben. Dies gilt auch für den Fall einer von der Firma SoftClean GmbH genehmigten Weiterveräußerung der erworbenen Nutzungsrechte an Computerprogrammen.

10.4 Die Firma SoftClean GmbH verpflichtet sich, nicht mehr benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Kunden oder eines durch eine etwaige Übersicherung beeinträchtigten Dritten freizugeben. Diese Verpflichtung besteht, wenn der Wert der Sicherheiten der Firma SoftClean GmbH die Forderungen gegen den Kunden um mehr als 30% übersteigt, wobei unter Wert der Nominalwert zu verstehen ist.

 

11. Haftung, Haftungsbegrenzung

11.1 Die Firma SoftClean GmbH übernimmt die Haftung für unmittelbare Personen- und Sachschäden, die den Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Unmittelbarer Schaden ist derjenige Aufwand, der zur Wiederherstellung der geschädigten Sachen erforderlich ist.

11.2 Die Haftung ist begrenzt bei der Vereinbarung eines einmaligen Entgelts auf 50% der Vertragssumme, bei der Vereinbarung laufender Entgeltszahlungen auf die Summe der im Laufe eines Jahres zu entrichtenden Beträge.

11.3 Alle Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen die Firma SoftClean GmbH sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verjähren nach 6 Monaten. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche, für die ein gesondertes Garantieversprechen besteht.